IG BedburgerNass meldet Bürgerbegehren offiziell an
Bedburg-Hau(3.2.2012). Am gestrigen Donnerstag wurde das Bürgerbegehren (Unterschriftensammlung) bei der Gemeindeverwaltung Bedburg-Hau zum Erhalt des Hallenbads BedburgerNass angemeldet. Die Interessengemeinschaft erhielt von der Gemeindeverwaltung die Mitteilung, dass zu diesem Bürgerbegehren eine erneute Kostenschätzung und ein Deckungsvorschlag vorgelegt werden muss, die eingereichte Kostenschätzung nicht ausreicht, teilt Günter van Meegen von der Initiative mit.
Die eingereichte Kostenschätzung hatte folgenden Wortlaut: „Nach einem der Gemeindeverwaltung vorliegenden Gutachten liegen die Sanierungskosten bei 1,5 Mill. Euro und die jährlichen Betriebskosten (Zuschuss) nach Berechnung der Gemeindeverwaltung bei 300.000 Euro. Die Gemeindeverwaltung bestätigt diese Kostenschätzung für dieses Bürgerbegehren und als Folgekosten nach einem Bürgerentscheid.“
Die Interessengemeinschaft soll also jetzt darlegen wie die 1,5 Millionen Euro Sanierungskosten und die jährlichen Betriebskosten (Zuschuss 300.000 Euro) gedeckt werden können. Nach Auskunft des Vereins „Mehr Demokratie e.V. NRW“ muss jedoch die Kostenschätzung von der Gemeinde erfolgen. Zitat: „Die Kostenschätzung wird nach der schriftlichen Mitteilung über die Einleitung eines Bürgerbegehrens an die Gemeindeverwaltung von dieser vorgenommen und von den Initiatoren des Bürgerbegehrens zwecks Information der Unterzeichner auf die Unterschriftenliste gesetzt.“
Obwohl der Rat an die Kostenschätzung und an den Deckungsvorschlag nicht gebunden ist muss die Initiative also eine detaillierte Rechnung vorlegen. Bei den 1,5 Millionen Sanierungskosten ist das recht einfach, meint van Meegen. "Diese werden durch eine Kreditaufnahme finanziert. Schwierig wird das bei den 300.000 Euro Betriebskosten. Hier sollen wir nachweisen, berechnen, wo das Geld herkommt. Das alles muss auch noch auf die Unterschriftenliste drauf. Finanzierung aus dem Haushalt wäre einfach, geht jedoch nicht. Wir müssen, sollen darlegen, wo die Gemeinde jährlich 300.000 Euro herbekommt. Können wir das nicht, ist das Bürgerbegehren unzulässig und kann spätestens durch den Rat abgewiesen werden."
Zu den Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil 1998 ausgeführt: »An den (...) Kostendeckungsvorschlag dürfen allerdings keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Es muss berücksichtigt werden, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens in der Regel mit dem kommunalen Haushaltsrecht nicht vertraut sind und nicht über Fachwissen verfügen. Von daher genügen überschlägige, aber schlüssige Angaben über die geschätzte Höhe der anfallenden Kosten und die Folgen der Umsetzung der Maßnahme für den Gemeindehaushalt. Soweit die Maßnahme nicht nur einmalige (Herstellungs- oder Anschaffungs-)Kosten, sondern darüber hinaus Folgekosten (Betriebs- und Investitionskosten) verursacht, sind auch insoweit eine höhenmäßig bezifferte Prognose und ein Vorschlag zur Deckung dieser Kosten notwendig.« (in: Städte- und Gemeinderat 5/1998:126)
Günter van Meegen: "Mein Vorschlag zur Kostenschätzung/Deckung, den ich noch juristisch abklopfen lassen werde, lautet: Die Sanierungskosten, 1, 5 Millionen Euro, können durch eine Kreditaufnahme gedeckt werden. Die Betriebskosten (Zuschuss 300.000 Euro jährlich) sind in diesem Jahr durch den Haushalt gedeckt. Für die Folgejahre sollen die Betriebskosten entfallen durch eine Überführung des Bades in ein Bürgerbad oder in eine Genossenschaft. Sollte eine Überführung nicht erfolgen, sind die Kosten durch Erhöhung der Eintrittsgelder ( um 1 Euro rund 40.000 Euro) und aus den Einnahmen vom Land ( 240.000 Euro) für die Unterbringung von Patienten in den Maßregelvollzug zu finanzieren."
Die Interessengemeinschaft wird sich am Wochenende intensiv mit der Sache beschäftigen.
Kurzmeldungen
-
Schadstoffsammlung in Rees
Rees. Die nächste Schadstoffsammlung findet am Mittwoch, 23. Mai, in der Zeit von 15 bis 17 Uhr auf dem Wertstoffhof der Firma Schönmackers am Melatenweg 152 b in Rees statt. Dort können Bürger aus dem Stadtgebiet Rees Schadstoffe aus privaten Haushalten bei der mobilen Sammelstelle zur umweltfreundlichen Entsorgung abgeben.
-
Jazz-Konzert im Coffeehouse
Kleve. Am Freitag, 25. Mai, gastiert die Jazz-Band „Senary System“ im Coffeehouse Kleve. Beginn ist um 20.30 Uhr. Veranstalter sind die Jazzfreunde Kleve. Karten kosten im Vorverkauf 7 Euro bei Hintzen, CD-Line und im Coffeehouse. Vorbestellungen sind auch möglich unter der Rufnummer 02821/7609234. An der Abendkasse wird der Eintritt 9 Euro kosten.
-
Voba-Cup am Pfingstwochenende
Goch. Am 25. und 26. Mai findet das Voba-Pfingstturnier beim SV Asperden statt. Beginn ist am Freitag um 18 Uhr. Es treten Fußball-Junioren aus dem ganzen Kreis an. Am Samstag beginnt das Turnier um 10 Uhr.
-
Jazz-Konzert mit Senary System in Kleve
Kleve. Am Freitag, 25. Mai, gastiert die Jazz-Band „Senary System“ im Coffeehouse Kleve. Beginn ist um 20.30 Uhr. Veranstalter sind die Jazzfreunde Kleve. Karten kosten im Vorverkauf 7 Euro bei Hintzen, CD-Line und im Coffeehouse. Vorbestellungen sind auch möglich unter 02821/7609234. An der Abendkasse wird der Eintritt 9 Euro kosten.
-
Neue Ausstellung im Rheinmuseum
Emmerich. Am Sonntag, 20. Mai, wird im Rheinmuseum Emmerich eine Ausstellung mit Bildern des Malers Pro. Karl Pospischil eröffnet. Beginn ist um 11 Uhr. Die Ausstellung kann bis zum 8. Juli besichtigt werden.
-
CDU Hasselt trifft sich am Mittwoch
Bedburg-Hau. Zu einer offenen Mitgliederversammlung lädt der CDU-Ortsverband Hasselt/ Qualburg/ Schneppenbaum für Mittwoch, 23. Mai, um 19.30 Uhr in die Gaststätte Martinuskrug in Qualburg ein. Der Ortsverbandsvorsitzende Heinz Verhaaren wird über die CDU-Arbeit des vergangenen sowie über Termine des laufenden Jahres berichten. Als Referent ist Bauamtsleiter Dieter Henseler zu Gast.


Kommentare
Wenn ich dahinterstehen würde, wäre meine Beteiligung gegeben.
Die Verwaltung, die Verwaltung...!